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§ 2 Verordnung zum Schutze der Wasservorkommen im Toten Gebirge

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.1984

§ 2.

Die Grenzen des Widmungs- und Schongebietes haben folgenden Verlauf, wobei die Beschreibung auf der Pyhrnpaß-Höhe beginnt und im Uhrzeigersinn um das Gebiet führt:

Von der Kote 954 (Pyhrnpaß-Höhe) der Warscheneck-seitigen Begrenzung des Straßenkörpers der Pyhrnpaß-Bundesstraße SW-wärts folgend bis zur Querung des Pyhrnbaches östlich Kalkofen (= östliches Ende der in § 6 beschriebenen besonderen Grenzlinie); weiter der Warscheneck-seitigen Begrenzung des Straßenkörpers der Pyhrnpaß-Bundesstraße S-wärts absteigend folgend bis zur Kote 794 südlich Göpperl; weiter geradlinig W-wärts bis zur Kote 1054; weiter geradlinig NW-wärts bis zum Gipfel des Liezener Eck; weiter geradlinig W-wärts bis zur Einmündung des Mosergraben in den Winkelbach (= Berührungspunkt mit der in § 6 beschriebenen besonderen Grenzlinie); weiter geradlinig SW-wärts bis zur Kote 1093 nördlich Naslerbrunn; weiter geradlinig SW-wärts bis zur Kote 1107; weiter geradlinig W-wärts bis zur Kote 1293 (Gameringstein); weiter in der Kammlinie des Gameringsteines WSW-wärts absteigend bis zum Wörschachbach in der Wörschachklamm; weiter dem Wörschachbach abwärts folgend bis zur 800 m-Höhenschichtlinie; weiter der 800 m-Höhenschichtlinie SW-wärts und W-wärts folgend bis zu deren Schnittpunkt mit der Grenze zwischen den Gemeinden Stainach und Pürgg-Trautenfels; weiter geradlinig NW-wärts bis zur Kote 1259 (Gindlhorn); weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1270; weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1041 (NW Spechtensee); weiter geradlinig W-wärts bis zur Kote 1161 bei Gehöft Hechl; weiter geradlinig W-wärts bis zum Schnittpunkt der 1 100 m-Höhenschichtlinie mit einem unbenannten Gerinne NW des Gehöftes Geweßler; weiter geradlinig NNW-wärts bis zur Mündung des Abflusses des Sagtümpel in den Grimmingbach (= westliches Ende der in § 6 beschriebenen besonderen Grenzlinie); weiter geradlinig W-wärts bis zur Kote 963; weiter in der Fallinie NNW-wärts ansteigend bis zur 1 000 m-Höhenschichtlinie; weiter SW-wärts der 1 000 m-Höhenschichtlinie folgend, Krahstein und Rabenkögel südlich umfahrend, bis zum Schnittpunkt mit der von Kote 902 bei Wh. Kochalmbauer im Salzatal gegen Osten ansteigenden Fallinie; weiter in dieser Fallinie W-wärts bis zur Kote 902 absteigend; weiter W-wärts in der Fallinie ansteigend bis zur 1 000 m-Höhenschichtlinie; weiter der 1 000 m-Höhenschichtlinie folgend, den Kampl südlich umfahrend, bis zum Schnittpunkt mit der von Kote 853 südlich Gschlößl gegen Osten ansteigenden Fallinie; weiter dieser Fallinie W-wärts absteigend folgend bis zur Straße Kote 853; weiter der östlichen Begrenzung des Straßenkörpers dieser Straße N-wärts folgend bis zum Schnittpunkt mit der von Kote 896 von Osten herabkommenden Fallinie; weiter in dieser Fallinie über Kote 896 O-wärts ansteigend bis zur 1 000 m-Höhenschichtlinie; weiter N-wärts der 1 000 m-Höhenschichtlinie folgend, den Weißenbach querend, die Zlaimkögel westlich und den Ressen nördlich umfahrend, bis zum Lackenkogelbach; weiter dem Lackenkogelbach N-wärts absteigend folgend bis zur Straße Wienern-Gößl; weiter der bergseitigen Begrenzung des Straßenkörpers der Straße Wienern-Gößl N-wärts folgend bis zum Toplitzbach; weiter dem Toplitzbach NO-wärts aufwärts folgend bis zum Toplitzsee; weiter den Toplitzsee an der Uferlinie entgegen dem Uhrzeigersinn umfahrend bis zur Einmündung des Vorderbaches; weiter dem Vorderbach N-wärts ansteigend folgend bis zur 800 m-Höhenschichtlinie; weiter der 800 m-Höhenschichtlinie W-wärts folgend bis zum Schnittpunkt der 800 m-Höhenschichtlinie mit einem unbenannten Gerinne (WSW-lich der Kote 860 am Südhang des Tressenstein); weiter geradlinig N-wärts bis zur Einmündung eines unbenannten Gerinnes in den Altausseer See westlich des W. H. am NO-Fuß des Platten-Kg.; weiter dem Ufer des Altausseer Sees NO-wärts folgend bis zum Schnittpunkt mit der von Kote 858 herabkommenden Fallinie (= östlicher Anschlußpunkt an die Grenze des Widmungsgebietes Sarstein, Sandling, Loser; von diesem Anschlußpunkt bis zur Kote 883 im Tale des Augstbaches haben die Grenzen beider Widmungsgebiete einen gemeinsamen Verlauf); weiter in dieser Fallinie O-wärts ansteigend bis zur Kote 858; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1687 (Ahorn Kg.); weiter geradlinig NNO-wärts bis zur Kote 1792 westlich Schoberwies Alm; weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1669 westlich Brunnwiesenalm; weiter geradlinig N-wärts bis zur Kote 1515 (Jhtt.); weiter geradlinig W-wärts bis zur Kote 1979 (Augsteck); weiter geradlinig SW-wärts bis zur Kote 1828; weiter dem Kamm WSW-wärts folgend über Kote 1795 bis zur Kote 1899 (Bräuning-Zinken); weiter geradlinig WNW-wärts bis zur Kote 1537 nördlich der Gschwandt Alm; weiter geradlinig WSW-wärts bis zur Kote 839 im Tal des Rettenbaches; weiter geradlinig WSW-wärts, die Nordwestabfälle des Loser querend, bis zur Kote 883 im Tal des Augstbaches ( =westlicher Anschlußpunkt an die Grenze des Widmungsgebietes Sarstein, Sandling, Loser und westliches Ende des gemeinsamen Grenzverlaufes); weiter geradlinig NNW-wärts bis zur Kote 1004 westlich des Brunnkogel; weiter geradlinig NNW-wärts bis zur Kote 685 im Tal des Rettenbaches; weiter dem Rettenbach NW-wärts abwärts folgend bis zur Einmündung des aus dem Kar Graben kommenden Baches; weiter dem Bach im Kar Graben NO-wärts ansteigend folgend bis zur Kote 1441; weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1332; weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1166 westlich Jhtt. Nestler; weiter geradlinig NNW-wärts bis zur Kote 1330 (Nd. Nestlerkg.); weiter geradlinig ONO-wärts bis zur Kote 897; weiter ONO-wärts bis zur Kote 804 (Teufelskirche); weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 1360 (Mittagkögerl); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1027; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 689 (Brücke über den Grünbach); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 665 südlich des Offensees; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1029 (Hochpfad); weiter O-wärts in der Tiefenlinie absteigend bis zum Schnittpunkt mit der Gemeindegrenze Ebensee/Grünau im Almtal (Anschlußpunkt an die Westgrenze des Widmungsgebietes Almtal; von diesem Anschlußpunkt bis zur Kote 1508 Großer Zöbel haben die Grenzen beider Widmungsgebiete einen gemeinsamen Verlauf); weiter in der Tiefenlinie O-wärts absteigend bis zur Kote 951 (Gschirrhütte); weiter geradlinig SO-wärts bis zur Brücke über das Schwarzwasser (südlich Gschirrhütte); weiter geradlinig NO-wärts bis zur Brücke über den Weißeneggbach (südlich Weißenegghtt.); weiter geradlinig O-wärts bis zur Brücke Kote 707; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 706; weiter geradlinig SO-wärts bis zur Kote 606 (südlich des Almsees); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1017 (Schneiderberghtt.); weiter geradlinig ONO-wärts bis zur Kote 1324 (Schneiderbg.); weiter der Kammlinie O-wärts folgend bis zur Kote 1661 (Föhrengrabeneck); weiter der Kammlinie O-wärts folgend bis zur Kote 1919 (Fäustling); weiter der Kammlinie SO-wärts folgend bis zur Kote 1961 (Pyramidenkg.); weiter der Kammlinie NO-wärts absteigend folgend bis zur Kote 1256; weiter geradlinig ONO-wärts bis zur Kote 934 (Glinsnerhtt.); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1508 (Großer Zöbel = Anschlußpunkt an die Ostgrenze des Widmungsgebietes Almtal und östliches Ende des gemeinsamen Grenzverlaufes); weiter geradlinig ONO-wärts bis zur Kote 1482 (Schranken); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1252; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1386 (Gürtlerspitz); weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1450 (Löckenkg.); weiter geradlinig OSO-wärts bis zur Kote 1284 (Geigenkg.); weiter geradlinig OSO-wärts bis zum Schnittpunkt des „Prielwasser“ mit der 800 m-Höhenschichtlinie; weiter der 800 m-Höhenschichtlinie O-wärts, S-wärts und W-wärts folgend, die Ausläufer des Kl. Priel umfahrend, bis zum Stegerbach südlich des Kl. Priel; weiter dem Stegerbach abwärts folgend bis zum Schnittpunkt mit der 700 m-Höhenschichtlinie; von diesem Schnittpunkt weiter geradlinig SSW-wärts bis zur Kote 612 (Brücke über die Krumme Steyr); weiter geradlinig SW-wärts bis zur Kote 650 (Kapelle nordwestlich Dietlgut); weiter geradlinig gegen Süden bis zur Kote 695 (Brücke im unteren Katzengraben); weiter geradlinig NO-wärts bis zur Kote 817 (Geißlitzkogel); von diesem Punkt weiter genau gegen Osten bis zur 840 m-Höhenschichtlinie; weiter der 840 m-Höhenschichtlinie O-wärts folgend bis zum Schnittpunkt mit der Tiefenlinie des Knittelgraben; von diesem Schnittpunkt weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 1191 (Hutberg); weiter geradlinig bis zur Kote 891 am Nordende des Schafferteiches; weiter geradlinig O-wärts bis zur Kote 959 (Klammberg); weiter geradlinig SO-wärts bis zum Pießling-Ursprung; weiter geradlinig O-wärts bis zum Nordende des Gleinkersees; weiter den Gleinkersee entgegen dem Uhrzeigersinn in der Uferlinie umfahrend bis zur Kote 806; weiter geradlinig genau gegen Osten bis zur 800 m-Höhenschichtlinie; weiter der 800 m-Höhenschichtlinie S-wärts folgend und den Teichlbach querend bis zur Warscheneck-seitigen Begrenzung des Straßenkörpers der Pyhrnpaß-Bundesstraße; weiter der Warscheneck-seitigen Begrenzung des Straßenkörpers der Pyhrnpaß-Bundesstraße SW-wärts ansteigend folgend bis zur Pyhrnpaß-Höhe Kote 954 (= Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung).

Schlagworte

Widmungsgebiet

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2023

Gesetzesnummer

10010449

Dokumentnummer

NOR12133311

alte Dokumentnummer

N8198411474Y

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