Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 2 Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
17.2.1979 bis 31.12.2011 (BGBl. I Nr. 149/2011)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.