Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 2 Übernahme der Bundeshaftung für Auslandskredite an die Oesterreichisch-Alpine Montangesellschaft“ und an die Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke Aktiengesellschaft“
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
28.7.1964 bis 31.12.2004 (BGBl. I Nr. 75/2004)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
§ 1357 ABGB