vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 StLREG 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2018

§ 2

Ziele der Landes- und Regionalentwicklung

(1) Die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind:

  1. 1. Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
  2. 2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;
  3. 3. Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;
  4. 4. strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;
  5. 5. thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.

29.12.2017

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte