§ 2
Ziele der Landes- und Regionalentwicklung
(1) Die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind:
- 1. Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
- 2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;
- 3. Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;
- 4. strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;
- 5. thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.
29.12.2017
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