Standesgemäßes Verhalten
§ 2
Die Bestatter haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)