Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne, Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme),
- 2. Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (zB Materialbedarfsberechnungen, Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen von Öfen und Küchenherden, Erstellen von Energieausweisen für die erstellten Öfen und Heizungsanlagen),
- 3. Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen,
- 4. Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten,
- 5. Einbauen von Wand- und Bodenheizungen,
- 6. Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen sowie elastischen Verfugungen,
- 7. Bearbeiten, Versetzen und Verlegen von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen und von keramischen Bauteilen, Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen,
- 8. Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhaus-heizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie andere Energieträger,
- 9. Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen,
- 10. Durchführen von Funktionsanalysen (Probeheizungen) und Abgasanalysen,
- 11. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher),
- 12. Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen,
- 13. Anbieten und Durchführen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten,
- 14. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
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