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§ 2 Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsprofil

§ 2

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1. Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne, Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme),
  2. 2. Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (zB Materialbedarfsberechnungen, Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen von Öfen und Küchenherden, Erstellen von Energieausweisen für die erstellten Öfen und Heizungsanlagen),
  3. 3. Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen,
  4. 4. Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten,
  5. 5. Einbauen von Wand- und Bodenheizungen,
  6. 6. Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen sowie elastischen Verfugungen,
  7. 7. Bearbeiten, Versetzen und Verlegen von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen und von keramischen Bauteilen, Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen,
  8. 8. Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhaus-heizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie andere Energieträger,
  9. 9. Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen,
  10. 10. Durchführen von Funktionsanalysen (Probeheizungen) und Abgasanalysen,
  11. 11. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher),
  12. 12. Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen,
  13. 13. Anbieten und Durchführen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten,
  14. 14. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

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