vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

Lehrverpflichtungsgruppen

§ 2.

Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, erfasst sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2023

Gesetzesnummer

20012287

Dokumentnummer

NOR40253441

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)