Berufsprofil
§ 2.
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:
- 1. Fachliche Kompetenzbereiche:
- a) Einkauf
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. Er/Sie wirkt bei der Beurteilung und Auswahl von zu bestellenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit, holt Angebote ein und wirkt an Preisverhandlungen mit. Darüber hinaus prüft er/sie und führt Bestellungen durch. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
- b) Logistik (Lager und Versand)
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt Arbeiten in der Logistik auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse der betrieblichen Lager- und Umschlagsorganisation als auch der Lagerbedürfnisse und Handhabung verschiedener Güter durch. Dazu zählen die Bestandsermittlung und Erstellung von Bestellanforderungen. Ebenso prüft er/sie Auftragsbestätigungen und setzt bei Abweichungen entsprechende Maßnahmen. Darüber hinaus wirkt er/sie bei der Planung und Organisation von Transportaufträgen mit und koordiniert Partner im Bereich Distribution.
- c) Marketing und Vertrieb
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse des Marketings und arbeitet darauf basierend am betrieblichen Außenauftritt sowie in der Vor- und/oder Nachbereitung von Veranstaltungen mit. Darüber hinaus übernimmt er/sie verschiedene mit dem Vertrieb verbundene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Bearbeitung von Kundenanfragen, die Entgegennahme und Prüfung von Aufträgen sowie das Ausstellen entsprechender Schriftstücke. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
- d) Finance
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens durch. Dazu zählt die Prüfung von Belegen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Vorbereitung der üblichen betrieblichen Belege für die Verbuchung. Des Weiteren wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt die Rechnungskontrolle durch und bereitet Zahlungen unter Berücksichtigung allfälliger Preisnachlässe vor. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau in der Lage, Kosten abzuschätzen und entsprechend den Budgetvorgaben kostenbewusst zu agieren. Er/Sie ordnet Kosten den Kostenstellen zu und erkennt Kostenarten.
- e) Personal
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau übernimmt Aufgaben im Rahmen der Personaladministration. Dazu zählen zum Beispiel die Zeiterfassung, das Anlegen von Personalakten sowie die Ausstellung von Zeitbestätigungen. Auf Basis seiner/ihrer Kenntnisse im Bereich der betrieblichen Personalentwicklung übernimmt er/sie Aufgaben im Rahmen der Entwicklung und Weiterbildung von Personal (zB die organisatorische Abwicklung der Trainingsorganisation). Darüber hinaus übernimmt er/sie Koordinationsaufgaben und kommuniziert mit Dienstnehmern.
- f) Produktion
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse der betrieblichen Produktionsabläufe und übernimmt Aufgaben im Rahmen der Produktionsplanung sowie der Arbeitsvorbereitung und/oder -planung. Dazu zählen zum Beispiel die Erfassung von Produktionskennzahlen, das Auswerten von Produktivitätsstunden oder die Mitarbeit bei der Materialverwaltung.
- g) Office-Management
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt unter anderem der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr. Er/Sie ist in der Lage das Terminmanagement zu übernehmen und organisiert Besprechungen, Meetings und Dienstreisen.
- 2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
- Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch in der betrieblichen Fremdsprache, und agiert kundenorientiert.
- b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
- c) Digitales Arbeiten
- Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
Schlagworte
Arbeitsplanung, Rohstoff, Hilfsstoff, Lagerorganisation, Vorbearbeitung
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20011039
Dokumentnummer
NOR40221089
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