Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen
§ 2
Die nachstehend genannten, nach § 10 Abs. 1 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV, BGBl. II Nr. 495/2006, verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche (Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen) werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
- Humanwissenschaften .......... LVG I,
- 2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
- den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart zuordenbare Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt …. LVG I,
- den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart zuordenbare Lehrveranstaltungen mit ausschließlich praktischem Schwerpunkt .. LVG III,
- sonstige Lehrveranstaltungen .......... LVG II,
- 3. Schulpraktische Studien bzw. Schul- und berufspraktische Studien:
- Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des Lehrverhaltenstrainings .......... LVG II,
- sonstige Lehrveranstaltungen ......... LVG III,
- 4. Ergänzende Studien:
- Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrecht) ……. LVG I,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Blended Learning, Mediendidaktik, Politische Bildung oder Informatik …… LVG II,
- Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Sprecherziehung, Studiertechniken oder Darstellendes Spiel ....... LVG III.
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