vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Controlling-Richtlinien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2002

  • 21.8.2002 (BGBl. II Nr. 319/2002)
  • 21.8.2002 (BGBl. II Nr. 319/2002)

Begriffsbestimmungen

§ 2

(1) Das Beteiligungscontrolling umfasst die betriebswirtschaftliche Berichterstattung über monetäre und nicht-monetäre Kennzahlen auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen.

(2) Das Finanzcontrolling beinhaltet die Zahlungen des Bundes an die jeweiligen Unternehmungen und die Einnahmen des Bundes von den Unternehmungen sowie allfällige Darlehens- und Haftungsstände des Bundes.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte