vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2016

Berufsprofil

§ 2

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Beschriftungsdesign und Werbetechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1. Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe,
  2. 2. Planen, Entwerfen und Gestalten (auch rechnergestützt) von Schriften und bildlichen Darstellungen,
  3. 3. Manuelles und maschinelles (auch rechnergestütztes) Herstellen von Schriften und bildlichen Darstellungen,
  4. 4. Herstellen von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern sowie der dazu notwendigen Unterkonstruktionen und Trägerkonstruktionen,
  5. 5. Applizieren (mittels Malen, Lackieren, zwei- und dreidimensionalem Verkleben mit Folien, Bedrucken usw.) von Schriften und bildlichen Darstellungen auf unterschiedlichste Untergründe sowie auf sonstige bewegliche und stabile Werbeträger,
  6. 6. Montieren von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern, inklusive Lichtwerbeanlagen, unter Beachtung der Beleuchtungsgrundsätze,
  7. 7. Einrichten, Bedienen und Überwachen von betriebs- und berufsspezifischen Produktionsgeräten (zB Digitaldruckanlagen, Schneideplotter, Siebdruck usw.) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
  8. 8. Herstellen von berufsspezifischen Druckprodukten mittels Digitaldruck, Siebdruck und Veredelung zB mittels digitalen Folienschnittes,
  9. 9. Kontrollieren und Prüfen der hergestellten Produkte (zB Schilder und Lichtwerbeanlagen) sowie Instandsetzen und Restaurieren,
  10. 10. Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Schildern und Lichtwerbeanlagen,
  11. 11. Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
  12. 12. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte