Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Beschriftungsdesign und Werbetechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe,
- 2. Planen, Entwerfen und Gestalten (auch rechnergestützt) von Schriften und bildlichen Darstellungen,
- 3. Manuelles und maschinelles (auch rechnergestütztes) Herstellen von Schriften und bildlichen Darstellungen,
- 4. Herstellen von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern sowie der dazu notwendigen Unterkonstruktionen und Trägerkonstruktionen,
- 5. Applizieren (mittels Malen, Lackieren, zwei- und dreidimensionalem Verkleben mit Folien, Bedrucken usw.) von Schriften und bildlichen Darstellungen auf unterschiedlichste Untergründe sowie auf sonstige bewegliche und stabile Werbeträger,
- 6. Montieren von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern, inklusive Lichtwerbeanlagen, unter Beachtung der Beleuchtungsgrundsätze,
- 7. Einrichten, Bedienen und Überwachen von betriebs- und berufsspezifischen Produktionsgeräten (zB Digitaldruckanlagen, Schneideplotter, Siebdruck usw.) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
- 8. Herstellen von berufsspezifischen Druckprodukten mittels Digitaldruck, Siebdruck und Veredelung zB mittels digitalen Folienschnittes,
- 9. Kontrollieren und Prüfen der hergestellten Produkte (zB Schilder und Lichtwerbeanlagen) sowie Instandsetzen und Restaurieren,
- 10. Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Schildern und Lichtwerbeanlagen,
- 11. Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
- 12. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
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