§ 2.
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter § 1 angeführten Druckgeräte verboten.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019
Gesetzesnummer
20005315
Dokumentnummer
NOR40178071
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)