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§ 2 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.10.2005

§ 2

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.

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