§ 1
Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.
§ 1
Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.