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BGBl II 287/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

287. Verordnung: Änderung der Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung

287. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 12, 13 und 16 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987, BGBl. Nr. 309/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.62/2018, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungserklärung und die Übermittlung von Daten an die Justiz (Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung - GrESt-SBV), BGBl. II Nr. 156/2015, wird wie folgt geändert:

In § 6 wird folgender Satz angefügt:

„Wenn die Vorgangsnummer nicht durch den Parteienvertreter, der die Selbstberechnung vorgenommen hat, sondern durch einen anderen Parteienvertreter oder die Partei selbst dem Grundbuchsgericht bekannt gegeben wird, gilt auch das als wirksame Selbstberechnungserklärung.“

Löger

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