zu Abs. 3: LGBl. Nr. 70/2025
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 35/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2023, außer Kraft.
(3) Das Inhaltsverzeichnis und § 17 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 70/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
26.09.2025
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