§ 24 GeOL

Alte FassungIn Kraft seit 09.10.2024

8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 24

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 35/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2023, außer Kraft.

08.10.2024

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)