Doppelehe
§ 24
Eine Ehe ist nichtig, wenn ein Teil zur Zeit ihrer Schließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Doppelehe
§ 24
Eine Ehe ist nichtig, wenn ein Teil zur Zeit ihrer Schließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.
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