Verwandtschaft
§ 25
Eine Ehe ist nichtig, wenn sie dem Verbot des § 6 zuwider zwischen Blutsverwandten geschlossen ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verwandtschaft
§ 25
Eine Ehe ist nichtig, wenn sie dem Verbot des § 6 zuwider zwischen Blutsverwandten geschlossen ist.
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