Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene
§ 223.
Die internen Kontrollmechanismen haben zusätzlich zu § 222 zumindest Folgendes zu umfassen:
- 1. angemessene Mechanismen in Bezug auf die Solvabilität der Gruppe, die es ermöglichen, alle wesentlichen Risiken zu erkennen und zu messen und diese angemessen mit anrechenbaren Eigenmitteln zu unterlegen und
- 2. ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Überwachung und Steuerung von gruppeninternen Transaktionen und der Risikokonzentration.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20009095
Dokumentnummer
NOR40169144
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)