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§ 1 Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2012

Ziel

§ 1

Ziel dieser Verordnung ist die Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt durch ein Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel.

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