Ziel
§ 1
Ziel dieser Verordnung ist die Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt durch ein Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ziel
§ 1
Ziel dieser Verordnung ist die Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt durch ein Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)