§ 1
Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß § 108g EStG 1988 nach dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen.
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§ 1
Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß § 108g EStG 1988 nach dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen.
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