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§ 1 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Vergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys

§ 1

Den Mitgliedern der gemäß § 9 Abs. 1 des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 38 Euro für jede angefangene Stunde.

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