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§ 2 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

§ 2

Den Mitgliedern reiner Nominierungsjurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 150 Euro.

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