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§ 1 SiEi-APV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.11.2015

Darstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses

§ 1

Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.

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