Einsetzung des Beirates
§ 1
Beim Bundesministerium für Inneres wird ein „Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention“ („Präventionsbeirat“, im folgenden „Beirat“ genannt) eingesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Einsetzung des Beirates
§ 1
Beim Bundesministerium für Inneres wird ein „Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention“ („Präventionsbeirat“, im folgenden „Beirat“ genannt) eingesetzt.
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