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§ 1 Präventionsbeirat-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.10.1996

Einsetzung des Beirates

§ 1

Beim Bundesministerium für Inneres wird ein „Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention“ („Präventionsbeirat“, im folgenden „Beirat“ genannt) eingesetzt.

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