Inhalt
§ 1.
Diese Verordnung regelt nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren vor der Beförderung, beim Verladen von Tieren, während langer Beförderungen von Tieren sowie nach Ende des Transports.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2024
Gesetzesnummer
20012692
Dokumentnummer
NOR40265275
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