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§ 1 Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.2024

Inhalt

§ 1.

Diese Verordnung regelt nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren vor der Beförderung, beim Verladen von Tieren, während langer Beförderungen von Tieren sowie nach Ende des Transports.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2024

Gesetzesnummer

20012692

Dokumentnummer

NOR40265275

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