tritt mit Ablauf des 20. Juni 2021 außer Kraft
§ 1.
Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:
- 1. Südafrika,
- 2. Brasilien,
- 3. Indien,
- 4. Vereinigtes Königreich.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021
Gesetzesnummer
20011408
Dokumentnummer
NOR40234298
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