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§ 1 KPV 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.3.2012

§ 1

Der in der Anlage 1 angeschlossene Kontenplan sowie die Anlage 2 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und sind erstmalig auf die Erstellung des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden.

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