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§ 1 Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.3.2009

§ 1.

Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols ‑ aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023

Gesetzesnummer

20006237

Dokumentnummer

NOR40104618

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