Inkrafttreten
§ 199.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.
(2) Die Mitglieder der Leistungsfeststellungskommissionen können bereits vor dem 1. Jänner 1980 bestellt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab seiner Kundmachung erlassen werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR12098985
alte Dokumentnummer
N61979113350
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