Risikomanagement
§ 17d
(1) Zur Einhaltung eines Risikomanagements sind alle Betreiber von ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) verpflichtet.
(2) Das Risikomanagement umfasst insbesondere:
- 1. die Erfassung von Sicherheitsrisiken,
- 2. die Bewertung von Sicherheitsrisiken,
- 3. die angemessene Reaktion auf Sicherheitsrisiken sowie
- 4. die Dokumentation der Reaktion gemäß § 8 GTelG 2012.
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