Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 178
Disziplinarbehörden
Disziplinarbehörden sind
- 1. das Amt der Landesregierung und
- 2. die Disziplinarkommission.
03.12.2014
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