19. Abschnitt
Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse (47-18) Fördergegenstände
§ 178.
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
- 1. Investition in nachhaltige Logistiksysteme sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport:
- a) Neubau von klimaschonenden Kühllagern und Lagerräumen,
- b) Verbesserung vorhandener Lagerungstechnik (zB CA- und ULO-Technik, N2-Separator der Umgebungsluft zur Herstellung optimaler Lagerbedingungen im CA-Lager), auch in Bezug auf die Klimaschonung,
- c) Zusätzliche Ausrüstung von Transportfahrzeugen für den gekühlten Transport,
- d) Anschaffung produktspezifischer, qualitätserhaltender Aufbereitungsanlagen,
- 2. Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bestehender Lagerräume und Lager, sowie von Sortier-, Verarbeitungs- und Verpackungstechnik, mit besonderem Fokus auf die Klimaschonung und
- 3. Erstellung nachhaltiger Logistikkonzepte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.
Schlagworte
Sanierungsarbeit, Sortiertechnik, Verarbeitungstechnik
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248035
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