12. Abschnitt: Disziplinarrecht
§ 173
Dienstpflichtverletzungen
Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.
29.01.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
