2. Abschnitt
Wasserwirtschaft Ziele
§ 16.
Ziele der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind
- 1. der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser;
- 2. die Sicherstellung eines sparsamen Verbrauches von Wasser;
- 3. die Verringerung der Umweltbelastungen für Gewässer, Luft und Böden sowie die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes;
- 4. die Berücksichtigung der künftigen Bedarfsentwicklung neben dem bestehenden Ver- und Entsorgungsbedarf.
Schlagworte
Nutzwasser, Versorgungsbedarf
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010755
Dokumentnummer
NOR40094293
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)