163.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 2014 bei der Regierung der Republik Slowenien hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 für Österreich mit 1. August 2014 in Kraft.
Folgende weitere Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind diesem beigetreten:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)