162.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt, nachdem die in seinem Art. 8 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 16. Juni bzw. 31. Juli 2014 durchgeführt wurden, mit 1. September 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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