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BGBl III 162/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

162. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern
(NR: GP XXV RV 15 AB 106 S. 21. BR: AB 9182 S. 829.)

162.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt, nachdem die in seinem Art. 8 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 16. Juni bzw. 31. Juli 2014 durchgeführt wurden, mit 1. September 2014 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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