Inkrafttreten
§ 14
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verschlusssachenordnung für die Durchführung einer optischen oder akustischen Überwachung, BGBl. II Nr. 256/1998, außer Kraft.
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