Teilbarkeit des Geschäftsanteils
§ 14.
Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist abweichend von § 79 Abs. 1 GmbHG zulässig, sofern sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen wird.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Gesetzesnummer
20012473
Dokumentnummer
NOR40258609
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)