§ 1377
Eine solche Umänderung heißt Neuerungsvertrag (Novation). Vermöge dieses Vertrages hört die vorige Hauptverbindlichkeit auf, und die neue nimmt zugleich ihren Anfang.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1377
Eine solche Umänderung heißt Neuerungsvertrag (Novation). Vermöge dieses Vertrages hört die vorige Hauptverbindlichkeit auf, und die neue nimmt zugleich ihren Anfang.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)