5. Abschnitt
Schlussbestimmung Inkrafttreten
§ 12
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
5. Abschnitt
Schlussbestimmung Inkrafttreten
§ 12
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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