Aufgabe
§ 123*)
Die Organe der Dienstnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.
*) Fassung LGBl.Nr. 38/1977
09.10.2018
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