Schadenunabhängige Zuführung
§ 11
Der Schwankungsrückstellung sind in jedem Geschäftsjahr unabhängig vom Schadenverlauf zunächst 1,5% ihres jeweiligen Sollbetrages zuzuführen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schadenunabhängige Zuführung
§ 11
Der Schwankungsrückstellung sind in jedem Geschäftsjahr unabhängig vom Schadenverlauf zunächst 1,5% ihres jeweiligen Sollbetrages zuzuführen.
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